PROBEFAHRTBEDINGUNGEN

GM Probefahrtbedingungen

Zuletzt geändert am 8. Januar 2024

Diese GM-Probefahrtbedingungen (nachfolgend „Bedingungen“) gelten für die Probefahrt, die Sie über das Probefahrtportal bei General Motors Germany GmbH, einer Gesellschaft schweizerischen Rechts mit Sitz in Eschersheimer Landstraße 14, 60322 Frankfurt am Main, Germany eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 129604 („GM“) gebucht haben. 

Ihre Buchung

a. Indem Sie das Online-Formular ausfüllen und auf dem GM Probefahrtportal auf „Buchung abschließen" klicken, erklären Sie sich mit diesen Bedingungen einverstanden, stimmen der Verwendung Ihrer Daten gemäß der Datenschutzerklärung zu und bestätigen, dass Sie über 25 Jahre alt sind und einen gültigen Führerschein besitzen. Wenn Sie einen zusätzlichen Probefahrer zu Ihrer Buchung hinzugefügt haben, bestätigen Sie diese Punkte auch für diesen zusätzlichen Probefahrer.

b. GM wird sich in angemessener Weise bemühen, ein Fahrzeug des von Ihnen gewählten Modells für die Probefahrt zu dem in Ihrer Buchung angegebenen Zeitfenster und an dem in Ihrer Buchung angegebenen Ort zur Verfügung zu stellen. Unvorhergesehene Ereignisse können Ihre Möglichkeit, die Probefahrt tatsächlich durchzuführen, beeinträchtigen. GM übernimmt keine Garantie für die Verfügbarkeit des Fahrzeugs oder dafür, daß das für die Probefahrt zur Verfügung gestellte Fahrzeug über bestimmte Merkmale oder Extras verfügt.

c. Vor Beginn der Probefahrt müssen sowohl Sie als auch Ihr zusätzlicher Probefahrer (falls zutreffend) Ihren Führerschein vorlegen. Alternativ haben Sie die Möglichkeit, während des Buchungsvorgangs ein Konto einzurichten und ein Foto Ihres Führerscheins in das GM-Portal hochzuladen, wo Sie es bei weiteren Buchungen von Probefahrten oder beim Leasing des Fahrzeugs verwenden können. Das Foto wird spätestens 12 Monate nach Ihrer Probefahrt gelöscht.

Nutzung

a. Sie dürfen das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen in Deutschland unter normalen Fahrbedingungen während des in Ihrer Buchung angegebenen Zeitfensters nutzen, um eine Entscheidung über den Kauf, das Leasing oder eine anderweitige Beteiligung am Fahrzeug zu treffen (Probefahrt). Sie dürfen das Fahrzeug nicht für andere Zwecke nutzen, einschließlich Autorennen, Taxifahrten, Zuverlässigkeitstests, Sportveranstaltungen oder für gewerbliche Zwecke.

b. Sie dürfen das Fahrzeug nicht im Gelände, auf unbefestigten Straßen oder an Orten fahren, an denen die Gefahr einer Beschädigung des Fahrzeugs besteht.

c. Haustiere, Rauchen, Essen und Trinken sind während der Probefahrt mit dem GM-Fahrzeug nicht erlaubt.

d. Sie dürfen während Ihrer Probefahrt keine andere Person als den von Ihnen gebuchten zusätzlichen Fahrer, dessen Identität und Führerschein bei der Abholung überprüft wurden, mit dem Fahrzeug fahren lassen.

e. Sie dürfen am oder in Verbindung mit dem Fahrzeug keine Handlungen vornehmen, die gegen die Straßenverkehrsordnung oder andere geltende Gesetze verstoßen könnten. Sie dürfen das Fahrzeug nicht unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen Substanzen benutzen.

f. Sie dürfen keine Teile oder Zubehörteile aus dem Fahrzeug entfernen oder sonstige Veränderungen am Fahrzeug vornehmen.

g. Sie müssen alle Verkehrsregeln befolgen. Sie müssen sicherstellen, dass das Fahrzeug ordnungsgemäß verschlossen und gesichert ist, wenn es nicht benutzt wird. Beim Parken müssen Sie sicherstellen, dass das GM-Fahrzeug an einem sicheren Ort abgestellt wird. Während einer begleiteten Probefahrt müssen Sie alle angemessenen Anweisungen des GM-Probefahrtleiters befolgen.

h. Sofern nicht anders angegeben, müssen Sie das Fahrzeug spätestens am Ende des gebuchten Zeitfensters am selben Ort und im selben Zustand wie beim Erhalt zurückgeben.

i. GM kann Ihre Probefahrt jederzeit beenden, insbesondere wenn Sie das Fahrzeug in einer mit diesen Bedingungen unvereinbaren Weise nutzen, oder das Fahrzeug durch Vernachlässigung Ihrer Sorgfaltspflicht gefährden, oder wenn GM das Fahrzeug aufgrund unvorhergesehener Umstände für eigene Zwecke benötigt.

j. Alle Probleme und Schäden, die während des Betriebs des Fahrzeugs auftreten, sind GM unverzüglich zu melden. Reparaturen jeglicher Art und Inspektionen bedürfen der Zustimmung von GM und dürfen nur von einer GM-Vertragswerkstatt in Abstimmung mit GM durchgeführt werden.

Verkehrsvergehen

a. Sie haften für alle Verstöße gegen Verkehrsvorschriften bis zum Zeitpunkt der Rückgabe des Fahrzeugs an GM.

b. Auf schriftliche Anfrage einer in- oder ausländischen Behörde wegen Verkehrsvergehen, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeugs begangen wurden, ist GM berechtigt, Ihren Namen, Ihre Anschrift und Führerscheindaten an Dritte weiterzugeben.

c. Sie haften für alle Kosten, die aufgrund von Verkehrsvergehen während der Nutzungszeit und bis zur Rückgabe des Fahrzeugs an GM entstehen, insbesondere für Busse, Verfahrenskosten und sonstige Kosten, die für GM entstehen können, soweit Sie oder Ihre Begleitperson das Vergehen persönlich begangen haben oder bei der Aufklärung des jeweiligen Vergehens nicht ordnungsgemäß kooperieren (d.h. den/die Verursacher nennen, sofern kein Verweigerungsrecht besteht). 

Versicherung 

a. Für das Fahrzeug besteht eine Kfz-Haftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von EUR 100 Mio. - einschließlich Kollisionsschäden/Vollkaskoschutz.

b. Das Fahrzeug verfügt über eine Vollkaskoversicherung mit einem Selbstbehalt von EUR 500. Sie haften daher für fahrlässig verursachte Schäden am Fahrzeug während der Probefahrt und für Schäden an fremdem Eigentum bis zum maximalen Selbstbehalt. Bei grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Fehlverhalten sind Sie verpflichtet, GM für jeden Verlust oder sonstigen Schaden zu entschädigen, der sich aus Ihrer Probefahrt und Ihren Verpflichtungen gemäß diesen Bedingungen ergibt, einschließlich des Verlusts oder der Beschädigung von Eigentum Dritter, der Haftung für Krankheit, Verletzung oder Tod Dritter sowie aller Kosten, Ansprüche und Schäden, die sich daraus ergeben können, sofern diese Schäden nicht von einem Dritten oder einer Versicherung getragen werden. Diese Entschädigung gilt nicht für Verluste, Verletzungen, Krankheiten oder Todesfälle, die durch Fahrlässigkeit von GM verursacht wurden. Es besteht kein Versicherungsschutz für den Fall der Zweckentfremdung des Fahrzeugs.  

Verhalten bei Unfällen 

a. Im Falle eines Schadens dürfen Sie kein Schuldeingeständnis abgeben.

b. Sie müssen GM unverzüglich telefonisch und anschließend schriftlich benachrichtigen, wenn während des Fahrzeugbetriebs Personen verletzt oder getötet oder Eigentum beschädigt oder zerstört wird (Haftpflicht), auch wenn Sie der Meinung sind, dass das Opfer oder seine Hinterbliebenen keine Schadensersatzansprüche gegen den Eigentümer oder Fahrer des Fahrzeugs geltend machen können. Dieselbe Benachrichtigung muss erfolgen, wenn das Fahrzeug selbst oder seine im Fahrzeug eingeschlossenen oder daran befestigten Teile beschädigt oder zerstört werden bzw. verloren gehen (Vollkaskoversicherung).

c. Die schriftliche Benachrichtigung ist GM unverzüglich nach einem Unfall zu übermitteln. Die Schadensmeldung an GM muss alle erforderlichen Angaben enthalten: Datum, Uhrzeit und Ort des Unfalls; Kopie des Führerscheins, der Anschrift und Versicherungsnummer der am Unfall beteiligten Partei/en sowie das/die amtliche(n) Kennzeichen des/der am Unfall beteiligten Fahrzeugs/Fahrzeuge; Unfallbericht (detailliert, einschließlich Zeichnung) sowie Namen und Anschriften möglicher Zeugen; Schadensumfang (Sachschäden, Verletzte, Tote); Angaben zum aktuellen Standort des zur Nutzung ausgeliehenen Fahrzeugs.

d. Der Schadensbericht für die Versicherungsgesellschaft wird ausschließlich von GM erstellt.

Ihre Haftung

a. Sie haften GM gegenüber ohne Einschränkung für jegliche Schäden, zufälligen Verlust, Verlust, Diebstahl, Beschlagnahme oder außergewöhnliche Abnutzung, die während der Nutzungsdauer des Fahrzeugs durch Sie oder Ihren zusätzlichen Probefahrer verursacht werden, und werden GM und/oder andere Unternehmen der GM-Gruppe von allen Ansprüchen, Haftungen und Kosten, die sich aus dem Besitz und/oder der Nutzung des Fahrzeugs ergeben, verteidigen, entschädigen und schadlos halten.

b. Ihre Haftung gemäß diesen Bedingungen gilt unabhängig vom Rechtsgrund. Ihre Haftung ist insoweit beschränkt, als die Schäden durch die tatsächliche Versicherungsleistung an GM gemäß Absatz 5 gedeckt sind.

c. Sie haben das Recht, eine Versicherung abzuschließen, die alle Risiken abdeckt, für die nach Absatz 4 kein Versicherungsschutz besteht.

d. Schadensfälle, für die die Versicherung zwar aufkommen muss, bei denen sie sich jedoch aufgrund gesetzlicher Bestimmungen an Sie oder einen Dritten wenden kann, gereichen GM nicht zum Nachteil. 

Haftung von GM

GM schließt im maximal zulässigen Umfang jegliche Haftung gegenüber dem Probefahrer aus. Die Haftung ist bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unbegrenzt.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das materielle Recht Deutschlands unter Ausschluss des Wiener Übereinkommens über den internationalen Warenkauf (CISG). Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit den Bedingungen ergeben, unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit (i) des Gerichts, an dem GM seinen Wohnsitz hat, oder (ii) des Gerichts, an dem Sie Ihren Wohnsitz haben, oder (iii) des Gerichts, das an Ihrem Wohnsitz zuständig ist.

Kontaktperson

Si vous avez des questions concernant les essais de conduite, veuillez contacter le service d’assistance GM.