a. Sie dürfen das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen in Deutschland unter normalen Fahrbedingungen während des in Ihrer Buchung angegebenen Zeitfensters nutzen, um eine Entscheidung über den Kauf, das Leasing oder eine anderweitige Beteiligung am Fahrzeug zu treffen (Probefahrt). Sie dürfen das Fahrzeug nicht für andere Zwecke nutzen, einschließlich Autorennen, Taxifahrten, Zuverlässigkeitstests, Sportveranstaltungen oder für gewerbliche Zwecke.
b. Sie dürfen das Fahrzeug nicht im Gelände, auf unbefestigten Straßen oder an Orten fahren, an denen die Gefahr einer Beschädigung des Fahrzeugs besteht.
c. Haustiere, Rauchen, Essen und Trinken sind während der Probefahrt mit dem GM-Fahrzeug nicht erlaubt.
d. Sie dürfen während Ihrer Probefahrt keine andere Person als den von Ihnen gebuchten zusätzlichen Fahrer, dessen Identität und Führerschein bei der Abholung überprüft wurden, mit dem Fahrzeug fahren lassen.
e. Sie dürfen am oder in Verbindung mit dem Fahrzeug keine Handlungen vornehmen, die gegen die Straßenverkehrsordnung oder andere geltende Gesetze verstoßen könnten. Sie dürfen das Fahrzeug nicht unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen Substanzen benutzen.
f. Sie dürfen keine Teile oder Zubehörteile aus dem Fahrzeug entfernen oder sonstige Veränderungen am Fahrzeug vornehmen.
g. Sie müssen alle Verkehrsregeln befolgen. Sie müssen sicherstellen, dass das Fahrzeug ordnungsgemäß verschlossen und gesichert ist, wenn es nicht benutzt wird. Beim Parken müssen Sie sicherstellen, dass das GM-Fahrzeug an einem sicheren Ort abgestellt wird. Während einer begleiteten Probefahrt müssen Sie alle angemessenen Anweisungen des GM-Probefahrtleiters befolgen.
h. Sofern nicht anders angegeben, müssen Sie das Fahrzeug spätestens am Ende des gebuchten Zeitfensters am selben Ort und im selben Zustand wie beim Erhalt zurückgeben.
i. GM kann Ihre Probefahrt jederzeit beenden, insbesondere wenn Sie das Fahrzeug in einer mit diesen Bedingungen unvereinbaren Weise nutzen, oder das Fahrzeug durch Vernachlässigung Ihrer Sorgfaltspflicht gefährden, oder wenn GM das Fahrzeug aufgrund unvorhergesehener Umstände für eigene Zwecke benötigt.
j. Alle Probleme und Schäden, die während des Betriebs des Fahrzeugs auftreten, sind GM unverzüglich zu melden. Reparaturen jeglicher Art und Inspektionen bedürfen der Zustimmung von GM und dürfen nur von einer GM-Vertragswerkstatt in Abstimmung mit GM durchgeführt werden.